Das öffentliche Baurecht umfasst jene Themen, die mit dem Baugeschehen regelmäßig einhergehen. Hierzu gehören insbesondere Verwaltungsakte wie Baugenehmigung, Abrissverfügung etc.
Der Begriff Schulrecht umfasst diejenigen Vorschriften, welche die Organisation und den Betrieb einer schulischen Institution betreffen.
Das öffentliche Planungsrecht dient der Konzeption von Landesentwicklungsplänen sowie Regionalpläne, welche als Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung zu beachten sind.
Das Kommunalrecht umfasst Rechtssätze, die sich generell mit der Rechtsstellung, der Organisation, den Aufgaben sowie den Handlungsformen der kommunalen Körperschaften befassen.
© 2021 Rechtsanwältin Dr. Lea Herrmann-Reichold
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